Freitag, 31. Oktober 2008

Abmahnung Urheberrecht: harte Bandagen oder Abzocke?

Ein neues und verschärftes Gesetz zu Urheberrechtsverstößen im Internet ruft untersschiedliche Meinungen auf, es hängt natürlich immer davon ab, auf welcher Seite man steht: "Wer beispielsweise eine Website für eine Geburtstagseinladung ins Netz stellt und sich für die Beschreibung des Anfahrtsweges einen Stadtplan aus dem Netz holt, soll nicht mit hohen vierstelligen Abmahngebühren belastet werden“, sagt Günter Krings, Urheberrechtsexperte der Unionsfraktion. "Das Gesetz deckelt die erste anwaltliche Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen. Die Grenze liegt jetzt bei 100 Euro." Allerdings gibt es diesen Schutz nur, wenn es sich um "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung" handelt.


Auf alle Fälle ein förderliches Signal für die Abmahner. Der ertragreiche Geschäftsbereich einiger Juristen besteht aus dem Auffinden von ahnungslos gemachten Formfehlern in Werbemaßnahmen, Internetpräsenzen, Mailings, Stellenanzeigen etc. - kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler sind die bevorzugten Opfer. Es folgt immer ein /erpresserisches/ Vergleichsangebot (auf die Anzeige wird verzichtet..); bei Gewerbetreibenden setzt man grundsätzlich kaufmännische Kenntnisse voraus, und das bedeutet volle Haftung! Eine Liste der schwarzen Schafe unter den Kanzleien finden Sie hier.


Der wichtigste Inhalt des neuen Gesetzes ist - neben der Deckelung der Abmahngebühren - der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, die nicht an Urheberechtsverletzungen beteiligt sind. Künftig muss also die Musikindustrie nicht mehr Staatsanwälte bemühen, um an die persönlichen Daten von Tauschbörsennutzern zu kommen. Allerdings muss zunächst ein Richter entscheiden, ob Internetprovider Namen und Adressen tatsächlich herausgeben müssen. Grundlage hierfür ist das Kriterium des gewerblichen Ausmaßes. Laut Krings besteht es bereits beim Bereitstellen eines kompletten Albums oder eines neuen Films. "Wir wollen, dass das geistige Urheberrecht nicht nur auf dem Papier besteht."


BVDW_Rechtssichere_Internetseiten.pdf zum Download